Wenn Künstlerinnen und Künstler aus dem Leben scheiden, hinterlassen sie einen einzigartigen Reichtum: ihre Werke. Der Erhalt des künstlerischen Nachlasses dient auch der Wahrung regionaler Kultur und Identität. Die seit 2011 bestehende Initiative „Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg e. V.“ hat sich genau das zum Ziel gesetzt. Kunstwerke werden digital erfasst und Nachlassverwalter im Land Brandenburg unterstützt. Im Foyer des Landtags wurde jetzt die Ausstellung „Sichtbares Erbe = Geteiltes Erbe: Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg“ eröffnet. Sie ist noch bis zum 26. September zu sehen.