Fr, 27.10.2023 , 11:02 Uhr

Berlin stellt "Kita-Chancenjahr" vor

Kinder mehr in frühkindlichen Bildung zu unterstützen – das ist das Ziel des Kita-Chancenjahres. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch und Familien-Staatssekretär Falko Liecke haben jetzt den Maßnahmenplan hierfür vorgestellt.

Laut Pressemitteilung ist das Kita-Chancenjahr ein zentraler Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags und ein Schlüsselthema im Bildungsbereich dieser Amtsperiode. Das Kita-Chancenjahr soll mithelfen, die Sprachförderung von Kindern sicherzustellen, denen im Rahmen der Sprachstandsfeststellung ein Sprachförderbedarf attestiert wurde. Zudem soll die Zugänglichkeit zur frühkindlichen Bildung weiter gestärkt werden.

 

“Wir wollen, dass die schulgesetzlich verpflichtende Förderung für Kinder mit Sprachförderbedarf endlich zielgerichtet und konsequent umgesetzt wird. Und wir wollen, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung möglichst in den Regelangeboten gezielt gefördert werden, mit viel Unterstützung und Beratung, notfalls aber auch mit der Verpflichtung zur 18-monatigen Sprachförderung in einer unserer 2900 Kitas! Denn: Frühkindliche Bildung heißt: Chancen von Anfang an.“

(Zitat: Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie)

 

 „Durch die geplante automatische Zusendung des Kitagutscheins ab dem Kitajahr 2025/2026 erreichen wir künftig sämtliche Familien, und das bereits zu einem frühen Zeitpunkt. Darüber hinaus vereinfachen wir den Zugang zu Kindertagesstätten und bringen sie durch den “Willkommensgutschein” eher in Berührung mit dem kostenfreien Angebot für frühkindliche Bildung.“

(Zitat: Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie)

 

Das Kita-Chancenjahr soll den Zugang zur frühkindlichen Bildung erweitern. Allen Kindern ab dem dritten Lebensjahr soll automatisch der “Willkommensgutschein” zugesandt werden. Dafür sollen in den beiden kommenden Jahren die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Kinder, denen im Rahmen der Sprachstandsfeststellung nach § 55 Abs. 3 SchulG ein Sprachförderbedarf attestiert wird, erhalten laut Pressemitteilung künftig einen Sprachfördergutschein, der zugleich auch als regulärer Teilzeitgutschein genutzt werden kann und den Zugang zu allen Kindertageseinrichtungen öffnet.

„Zu diesem Zweck wird die Angebotstransparenz erhöht, in dem der Prozess zur Meldung verfügbarer Kitaplätze optimiert wird. Künftig sollen Kitas gezielt freie Plätze für diese Zielgruppe an die Jugendämter melden, um Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz zu unterstützen. Die Jugendämter wirken als Wegweiser, um Eltern vor Ort bei der Kitaplatzsuche zu helfen.“

(Zitat: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin)

Auch die Sprachförderung soll gestärkt werden: Dafür werde der Umfang Sprachförderangebote angehoben. Und zwar von 25 auf 35 Wochenstunden. Zudem soll es mit dem Kita-Chancenjahr möglichsein, das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in die Anfangsphase eines Kitajahres vorzuziehen.

 

(Redaktion: nhofmann)

Bildquelle: Pixabay

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